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Bei einer Visum Beantragung benötigt man seit dem 13.5.2013 einen Nachweis über die Ausreisewilligkeit aus Russland: Kontoauszug, Lohnabrechnung, Entsendungsschreiben, Pensionsbescheid oder Studienbescheid.
– Arbeitnehmer: in vielen Fällen reicht ein Kontoauszug mit der Lohneinzahlung aus. Am besten eine Bescheinigung bei Ihrem Arbeitsgeber über Festeinstellung und Bescheid zum Lohn ausstellen lassen.
– Selbstständige: eine Kopie der Unternehmensregistrierung
– Studenten: BAföG Bescheinigung oder Lohnabrechnung der Eltern (eine Kopie des Dokumentes reicht aus.)
– Hausfrauen: eine Kopie der Lohnabrechnung des Mannes.
– Rentner: eine Kopie des Rentenbescheides
– Arbeitslose: eine Kopie des ARGE-Bescheinigung oder den Sozialhilfe-Leistungen
Reiseagentur Strahl Tours kann für Ihre Rückkehr haften und eine Rückkehrbescheinigung für Sie gegen Aufzahlung ausstellen lassen.
In diesem Fall benötigen wir keine Nachweise von Ihrer Seite.
Wenn Sie möchten, eine Rückkehrwilligkeit von Strahl Tours beantrage, füllen Sie den folgenden Schreiben aus: Rückkehrwilligkeit beantragen
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