Visum Belarus

Visum Belarus

Visumart und zulässige Aufenthaltsdauer
Für die Einreise in Belarus ist ein vorab besorgtes Visum erforderlich. Dessen Ausstellung ist an den Grenzübergangsstellen nicht möglich.
 
Eine richtige Auswahl der Visumart ist von Bedeutung. Es gibt mindestens vier davon, wie nachstehend dargestellt. Diese sind noch – je nach Visumart – in verschiedene Kategorien bezüglich der Vielfachheit der Einreise unterteilt: ein-, zwei- oder mehrfach. Ein zwei- oder mehrfaches Visum wird u.A. auch benötigt, wenn während der Belarusreise ein Besuch eines weiteren Landes mit der Rückkehr nach Belarus geplant ist.
 
Bitte beachten Sie, dass die zulässige Aufenthaltsdauer nicht immer mit der Gültigkeitsdauer eines jeden Visums zusammenfällt. Die Gültigkeitsdauer ist nämlich ein Zeitraum, in dem Sie das Visum ein- oder mehrfach – je nach Visumkategorie – beanspruchen können, um sich im gegebenen Land jeweils für die zulässige Aufenthaltsdauer aufzuhalten. Das gilt insbesondere für Jahres- und Transitvisa, wie nachstehend beschrieben.
 

Kurzaufenthaltsvisum

Das ist die gängigste und einfachste Visumart, ob privat oder geschäftlich. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der EU-Länder besitzen und Ihnen max. 30 Tage Aufenthaltsdauer mit einer 1- oder 2-fachen Einreise ausreichen, so wird ein Kurzaufenthaltsvisum auch ohne schriftliche Einladung ausgestellt. Die einladende Seite in Belarus ist dennoch im Antrag präzise und detailliert anzugeben.

Eine Aufenthaltsdauer von 31 bis zu 90 Tagen und (oder) eine mehr als 2-fache Einreise wird hingegen nur gegen Vorlage einer schriftlichen, mit Ihrem Antrag übereinstimmenden Einladung gewährt und zwar:
– für eine Privatreise: eine durch die jeweilige Paß- und Visabehörde der belarussischen Miliz ausgestellte Einladung (Original) einer belarussischen einladenden Privatperson;
– für eine Geschäftsreise: eine schriftliche Einladung (Original) einer belarussischen juristischen Person. Diese soll den geschäftlichen, dienstlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Charakter der Reise darlegen sowie den Name, den Vorname, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer, den Aufenthaltszeitraum sowie den Zweck der Reise beinhalten.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer über 90 Tage hinaus ist in begründeten Fällen nur vor Ort bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) möglich.

Der anzugebende Zweck der Reise (§ 25 Antragsformular): Privatbesuch oder geschäftlich (im letzten Fall den Zweck bitte detailliert darlegen).
 

Dauervisum (auch Jahresvisum genannt)

Diese Visumart wird an Geschäftsreisende gewährt und ermöglicht eine uneingeschränkt mehrfache Einreise zwar auch mit der maximalen Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Der Unterschied ist jedoch, dass diese 90 Tage nun beliebig binnen eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr verteilt und beansprucht werden können. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer über 90 Tage hinaus ist in begründeten Fällen nur vor Ort bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visumablauf) möglich.

Zur Beantragung sind notwendig:
ein Ersuchen (Original) der belarussischen juristischen Person. Diese soll den geschäftlichen, dienstlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Charakter der Reise darlegen sowie – in voller Übereinstimmung mit Ihrem Antrag – Ihren Name, Vorname, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer, den Aufenthaltszeitraum sowie den Zweck der Reise beinhalten;
- ein Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person;
 Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
- ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter).
Der anzugebende Zweck der Reise (§ 25 Antragsformular): geschäftlich.
 

Touristenvisum

Ein Touristenvisum dient zwecks Erholung, Kuraufenthalt oder Tourismus und wird aufgrund eines folgender Dokumente ausgestellt:
- Buchungsbestätigung eines belarussischen Reiseveranstalters, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer, mit dem Dienststempel versiegelt;
- Buchungsbestätigung einer Kuranstalt, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer des Ausländers, der Aufstellung der Dienstleistungen, der Bestätigung der Urlaubsscheckbuchung und der vollen oder teilweisen Vorzahlung, sowie der Verpflichtung der Kuranstalt zur Einhaltung der Aufenthaltsregeln des Ausländers in der Republik Belarus mit dem Dienststempel versiegelt;
- Buchungsbestätigung eines Bürgers der Republik Belarus samt Kopien von Dokumenten, die sein Recht auf Gewährung der Dienstleistungen im Bereich Agrartourismus nachweisen.
Der anzugebende Zweck der Reise (§ 25 Antragsformular): Tourismus oder Kuraufenthalt.
 

Transitvisum

Transitvisum hat eine maximale Aufenthaltsdauer von 48 St. (je Reiserichtung bei einem zwei- oder mehrfachen Visum). Es wird mit einer Gültigkeitsdauer entsprechend dem in Kopie vorzulegenden Visum für das Zielland ausgestellt. Wenn dort keine Visumpflicht besteht, so sind Reisebelege (Kopien) vorzulegen (Tickets, Einladung, Buchungsbestätigung).
Der anzugebende Zweck der Reise (§ 25 Antragsformular): Transit.
 

Antragstellung

N.B.! Folgende Gestaltungsvorgaben sind strengst zu beachten, sonst wird die Annahme des Antrags beim Konsulat verweigert! 
Bei Schwierigkeiten rufen Sie uns doch bitte an, wir helfen Ihnen gerne. Und eine erwünschte Bearbeitungsdauer unter 7 Tagen bedarf in jedem Fall einer vorherigen Absprache.

1. Antragsformular leserlich von Hand in Blockschrift in Deutsch oder Russisch lückenlos und vollständig ausfüllen. Den Inhalt der Zeile 7 bitte aus obiger Beschreibung der jeweiligen Visumart übernehmen. Beim Ausdrucken unbedingt das „Anpassen der Größe/Skalieren/Zoom“ (mitten links im Fenster „Drucken“) ausschalten, indem Sie einen evtl. an der Stelle vorhandenen „Hacken“ durch Anklicken entfernen. Antragsformular

2. Den ausgedruckten Antrag im vorgesehenen Feld (dort unten links) eigenhändig unterschreiben, ohne dabei die Rahmenlinien zu überschreiten.

3. Dem Antrag folgendes beifügen:
- Reispass im Original (keine Kopie), gültig mindestens noch 6 Mon. über den Visumzeitraum hinaus (für nicht EU-Bürger ein deutscher Aufenthaltstitel erforderlich); der Pass soll mindestens eine völlig leere Seite haben;
- ein Passbild 3,5 x 4,5 cm im aktuellen Alter; es ist auf das Formular im vorgesehenen Feld fest aufzukleben (keine Heftklammern);
- ehemalige Staatsangehörige sowohl der Republik Belarus als auch anderer Republiken der ehemaligen UdSSR müssen nachweisen, dass sie die Staatsangehörigkeit der Republik Belarus nicht oder nicht mehr haben. Dafür sind vorzulegen:
entweder
a) Unterlagen, die den Verlust der Staatsangehörigkeit beweisen, für Kind unter 16 – auch die Geburtsurkunde in Kopie, oder 
b) nationaler Pass eines der Staaten des postsowjetischen Raums (außer Belarus) in Kopie, worauf der Passnummer, das Lichtbild und der Gültigkeitsdauer ersichtlich sind, für Kind unter 16 – die Hauptseite solches Passes von beiden Eltern sowie die Geburtsurkunde in Kopie;
- die spezifischen Unterlagen je nach Visumart (s. obige Beschreibung der Visumarten).

4. Obige Unterlagen an uns schicken. Benutzen Sie bitte dafür einen Briefumschlag mit Fenster sowie die ausgefüllte Begleitschreiben-Vordruck. Zum Versand empfehlen wir erfahrungsgemäß – vor allem wegen der Sicherheit, nicht nur der Schnelligkeit! –einen der Expressdienste (TNT, UPS, OPC, DHL-Express) oder mindestens ein Einschreiben.
Bitte geben Sie uns mit den Unterlagen an, wie sollen wir Ihren Pass mit dem Visum zurückschicken: per Expressdienst (empfohlen, Porto z.Zt.14 €, Entschädigung innerhalb Deutschland beim Verlust bis 500 €) oder per Einschreiben (Porto z.Zt. 4 €, Entschädigung innerhalb Deutschland beim Verlust bis 25 €). Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Briefkasten auffindbar, zugänglich und unbedingt auch mitIhrem Namen beschriftet ist!

5. Den Auftrag vor Ort bar oder per EC-/Kreditkarte bezahlen oder überweisen an Bankverbindung. Als „Verwendungszweck“ unbedingt Ihre Kunden- oder Rechnungsnummer angeben, wenn bekannt; wenn nicht – folgenden Text: „Visum Belarus“, Einreisedatum, Vorname, Name.
Der Preis hängt von der Visumart und die in Frage kommende Bearbeitungsdauer ab. Zur Orientierung vorab gilt (ohne Gewähr) nachstehende Tabelle; dazu kommt noch der Versicherungsbeitrag (wenn Sie bei uns auch eine Reiseversicherung gebucht haben) und das Porto. Für Kinder unter 16 erheben wir unabhängig von der Visumart nur eine Bearbeitungsgebühr von 25 €.

 
Den genauen Preis erfragen Sie bitte telefonisch Kontakt oder – bei genug Zeit vor der Abreise – warten Sie einfach unsere Rechnung ab, diese senden wir sofort nach Eingang der Antragsunterlagen zu.
 

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag erst nach vollständiger Bezahlung weiterbearbeitet wird!
Ferner ist zu beachten, dass in Belarus für Ausländer Krankenversicherungspflicht besteht. Policen ausländischer Krankenversicherungen werden nicht anerkannt. Die Pflichtkrankenversicherung muss nicht bei der Visumbeantragung, sondern bei Einreise ins Land an den Grenzübergängen bei einer lizenzierten belarussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US-Dollar pro Aufenthaltstag.
 

Preisliste Visa für Republik Belarus

(für deutsche Staatsangehörige, andere Bürger auf Nachfrage)

Art,des Visums Vielfachheit,der Einreise Gültigkeits-,dauer, max. Gebühr, €* bei der Bearbeitungsdauer
Normal: 7 Tage Express: 1 Tag
Kurzaufenthalts-,
Touristen-
1-fach 30***/90,Tage 107 € 193 €
2-fach 30***/90,Tage 157 € 277 €
Dauer- mehrfach 90 Tage 237 € 317 €
mehrfach 1 Jahr 297 € 397 €
Transit- 1-fach entspricht dem Visum
fürs Zielland
77 € 133 €
2-fach 107 € 183 €
mehrfach 157 € 223 €

*) Alle Preise zzgl. Versandkosten;
**) Tage verstehen sich als Botschaftsarbeitstage (Es gelten die belarussischen Feiertage) zzgl. unserer Übermittlungszeit; Bearbeitungsdauer unter 7 Tagen bedarf einer vorheri¬gen Absprache!
***) ohne Einladung
 

Migrationskarte/Registrierung

In Belarus besteht es eine Registrierungspflicht nach der Einreise. Nichtbeachten wird spätestens bei der Ausreise geahndet.
Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der Ausländerbehörde (Verwaltung für Angelegenheit der Staatsangehörigkeit und Migration, das frühere OWIR) erfolgen.
Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst oder am besten über den Einlader/Gastgeber bzw. durch den Geschäftspartner vornehmen.
Lässt sich der Ausländer in einem Hotel, Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung nieder, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Registrierung zuständig. Eventueller Verwaltungsaufwand darf dem Ausländer nicht in Rechnung gestellt werden.
Zwecks Nachweis, dass der Ausländer die Regeln für die Registrierung befolgt hat, ist es – insbesondere für den Fall, dass der Ausländer seine Dokumente verliert – ratsam, Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb sind diese Angaben ohne Gewähr. Bitte lassen Sie sie gleich bei Einreise bei der belarussischen Grenzschutzpolizei oder beim dem Einlader/ Gastgeber präzisieren.
Sonstiges
Weitere Reise- und Sicherheitshinweise für Belarus finden Sie auf der Webseite des deutschen Auswärtigen Amtes.
Ferner verwiesen wir auf unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.